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Büroflächen im modernen Neubau – ca. 518 m² in Lübeck-St. Lorenz
Beschreibung
Im etablierten Gewerbegebiet Lübeck-St. Lorenz entsteht derzeit ein modernes Gewerbeobjekt mit zeitgemäßer Architektur und hochwertigem Erscheinungsbild. Zur Vermietung steht die Bürofläche im Obergeschoss mit insgesamt ca. 518 m².
Die Fertigstellung des Neubaus ist für das 1. Quartal 2027 vorgesehen. Damit bietet sich Unternehmen bereits heute die Möglichkeit, sich frühzeitig attraktive und moderne Geschäftsräume an einem gewerblich etablierten Standort in Lübeck zu sichern.
Die Fläche eignet sich insbesondere für Unternehmen, die Wert auf ein repräsentatives Arbeitsumfeld, eine funktionale Raumaufteilung und moderne Gebäudetechnik legen. Nach aktuellem Planungsstand sind verschiedene Büro- und Nebenräume vorgesehen. Eine Teilbarkeit der Gesamtfläche ist grundsätzlich denkbar und kann im weiteren Abstimmungsprozess geprüft werden.
Das moderne äußere Erscheinungsbild mit klarer Fassadengestaltung und großzügigen Fensterflächen unterstreicht den professionellen Charakter des Neubaus.
Eckdaten
Neubau / Erstbezug
Fertigstellung voraussichtlich Q1 2027
Bürofläche im Obergeschoss: ca. 518 m²
Teilbarkeit grundsätzlich möglich
Moderne Büro- und Gewerbeimmobilie
Repräsentative Architektur
Ca. 18 Pkw-Stellplätze vorgesehen bzw. verfügbar
Lage
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Mehr InformationenCourtage
Sonstiges
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Provisionspflichtig für den Mieter/Käufer. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Angebot um ein provisionspflichtiges Angebot handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind entweder hier im Exposé beigefügt oder unter: www.kollossa-immobilien.de unter AGB einzusehen. https://www.kollossa-immobilien.de/agb/
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Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen mit diesem Exposé die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages/Mietvertrages nachweisen und Ihnen unsere Dienstleistungen als Makler anbieten. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen oder sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, kommt ein Maklervertrag zustande. Aus diesem leiten wir, bei Kaufvertragsabschluss / Mietvertragsabschluss, einen Courtageanspruch her. Bei Vorkenntnis dieser Vertragsgelegenheit bitten wir Sie, uns umgehend unter Bekanntgabe der Quelle zu informieren.
Für Grundstücks- und Vermögensverwalter, Berater, Makler usw.:
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