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Flexible Gewerbehalle mit Büroanteil in Hamburg – teilbar ab ca. 900 m², sofort verfügbar
Beschreibung
Zur Vermietung steht eine funktional geschnittene Gewerbehalle mit Büroanteil. Die Hallenfläche umfasst ca. 1.830 m², ergänzt um ca. 180 m² Bürofläche. Ein wesentlicher Vorteil ist die flexible Flächenstruktur: Die Einheit ist teilbar, u. a. auch in Teilflächen bis ca. 900 m² als halbe Einheit). Die Halle ist beheizbar und für typische gewerbliche Anforderungen ausgelegt. Die Verfügbarkeit ab sofort.
Stichpunkte (Eckdaten)
Hallenfläche: ca. 1.830 m² (ca. 60m x 30,5m)
Bürofläche: ca. 180 m²
Teilbarkeit: z. B. ab ca. 900 m²
Verfügbar ab sofort
Mietansatz (bei Anmietung der Gesamtfläche): Halle 5,50 €/m², Büro 7,00 €/m², zzgl. NK (0,70 €/m²) zzgl. MwSt.
Kaution: 3 Monatsmieten Barkaution oder Bankbürgschaft
Lage
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Mehr InformationenCourtage
Sonstiges
Anfragen:
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Provisionspflichtig für den Mieter/Käufer. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Angebot um ein provisionspflichtiges Angebot handelt. Die Provisionssätze entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind entweder hier im Exposé beigefügt oder unter: www.kollossa-immobilien.de unter AGB einzusehen. https://www.kollossa-immobilien.de/agb/
Weitere Informationen:
Für Fragen und/oder weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Als Rechtsgrundlage dient alleine der schriftliche Vertrag. Die genannten Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angaben erfolgen nach Aussage Dritter für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher keine Gewähr übernehmen. Irrtum und Zwischenvermietung/verkauf vorbehalten. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweis GEG: Kein Energieausweis vorhanden/in Vorbereitung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen mit diesem Exposé die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages/Mietvertrages nachweisen und Ihnen unsere Dienstleistungen als Makler anbieten. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen oder sich direkt mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, kommt ein Maklervertrag zustande. Aus diesem leiten wir, bei Kaufvertragsabschluss / Mietvertragsabschluss, einen Courtageanspruch her. Bei Vorkenntnis dieser Vertragsgelegenheit bitten wir Sie, uns umgehend unter Bekanntgabe der Quelle zu informieren.
Für Grundstücks- und Vermögensverwalter, Berater, Makler usw.:
Für die Zusendung des Exposés benötigen wir den vollständigen Namen, Adresse sowie die Kontaktdaten des Kunden/Klienten.
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