Einen Gewerbemietvertrag erstellen zu wollen, ist ein vielschichtiges Unterfangen, bei dem zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und praktische Aspekte zu berücksichtigen sind. Anders als bei privaten Mietverhältnissen greift hier in Deutschland nicht das in weiten Teilen zwingende Wohnraummietrecht, sondern das weitgehend dispositive Gewerbemietrecht. Das bedeutet mehr Freiheiten bei der Vertragsgestaltung, zugleich jedoch auch ein höheres Risiko, da falsche oder unvollständige Klauseln schnell zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen können.
Insbesondere für Vermieter von Gewerbeimmobilien – sei es eine Lagerhalle, ein Bürokomplex, eine Produktionsstätte oder ein Ladenlokal – kommt es darauf an, den passenden Mieter zu finden und vertragliche Regelungen so zu treffen, dass die Immobilie optimal genutzt wird und das Risiko von Mietausfällen oder Beschädigungen gering bleibt. Neben der Festlegung von Mietzins, Nebenkosten und Laufzeit sollten auch individuelle Vereinbarungen hinsichtlich Nutzung, Konkurrenzschutz und Instandhaltungsmaßnahmen explizit im Vertrag festgehalten werden.

Aktuelle Trends zeigen, dass sich die Nachfrage nach flexiblen Gewerbeflächen in bestimmten Bereichen verändert. So steigt beispielsweise der Bedarf an Logistik- und Lagerflächen seit Jahren kontinuierlich an – laut einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes verzeichneten Logistikimmobilien zwischen 2019 und 2023 ein erhöhtes Mietaufkommen von über 20 %. Auch Coworking-Spaces gewinnen in Ballungsräumen weiter an Bedeutung, was zu kreativeren vertraglichen Gestaltungen und kürzeren Laufzeiten führen kann. Darüber hinaus spielt die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter heute eine immer größere Rolle: Nur mit einer fundierten Prüfung lässt sich das Ausfallrisiko beim Vermieten von Gewerbeflächen minimieren.
In diesem Leitfaden erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, wie Sie einen Gewerbemietvertrag erstellen und auf welche Punkte Sie bei der Mieterprüfung achten sollten. Wir behandeln sowohl wichtige Vertragsbestandteile und rechtliche Rahmenbedingungen als auch praktikable Vorgehensweisen für die Bewertung potenzieller Mieter. Ziel ist es, Ihnen praxistaugliche Tipps und Informationen an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Gewerbeimmobilie rechtssicher und erfolgreich vermieten können.
Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden keine Rechtsberatung ersetzt. Bei konkreten Fragestellungen und individuellen Anpassungen empfehlen wir, juristischen Rat hinzuzuziehen oder spezialisierte Fachleute zu konsultieren.
Einführung in den Gewerbemietvertrag
Ein Gewerbemietvertrag regelt die Vermietung einer Immobilie oder eines Gebäudeteils zu gewerblichen Zwecken. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag ist das Gewerbemietrecht in Deutschland nicht vollständig gesetzlich festgelegt. Stattdessen gilt weitgehend die Vertragsfreiheit, das heißt, Vermieter und Mieter können viele Punkte selbst aushandeln und individuell vereinbaren. Allerdings gibt es auch hier grundlegende gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise die Einhaltung bestimmter Klauseln zum Kündigungsschutz oder zur Umlage von Nebenkosten.
Die Anforderungen an einen gewerblich genutzten Mietraum unterscheiden sich deutlich von denen, die in der Wohnraumnutzung üblich sind. So kann es etwa um empfindliche Maschinen, spezifische Nutzungszwecke (z. B. Gastronomie, Produktion, Lagerung von Gefahrstoffen) oder um publikumsintensive Gewerbe (z. B. Einzelhandel, Messeflächen) gehen. Entsprechend komplex können die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Lüftung, Flächennutzung und baurechtliche Vorgaben sein. Ein detaillierter Vertrag ist deshalb unerlässlich, um Rechte und Pflichten beider Parteien präzise zu definieren und potenziellen Konflikten vorzubeugen.
Gewerbemietverträge werden häufig über längere Zeiträume abgeschlossen, zum Beispiel fünf, zehn oder gar 15 Jahre. Langfristige Verträge bieten Vermietern Planungssicherheit und lohnen sich besonders, wenn Umbauten oder Renovierungen anstehen, die hohe Kosten verursachen. Für Mieter wiederum kann eine lange Laufzeit für Stabilität sorgen, insbesondere wenn sie einen Standort aufbauen oder sich fest in einem Gebiet etablieren möchten. Gleichzeitig gilt es, ausreichend Flexibilität einzuplanen – eine zu starre Vertragsbindung kann sich nachteilig auswirken, falls sich Markt- oder Unternehmensentwicklungen ändern.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen spielen auch wirtschaftliche Überlegungen eine zentrale Rolle. Die Festlegung der Miethöhe, von Staffel- oder Indexmieten sowie die Frage, welche Nebenkosten umlagefähig sind, sind Kernpunkte bei der Erstellung eines Gewerbemietvertrags. Gerade in Zeiten volatiler Märkte und steigender Energiepreise sollten Vermieter und Mieter Regelungen finden, die beiden Seiten ein gewisses Maß an Kalkulationssicherheit bieten.
Zudem empfehlen viele Experten eine gründliche Mieterüberprüfung vor Vertragsabschluss. Durch die Prüfung von Bonitätsauskünften und Unternehmenszahlen können Vermieter sicherstellen, dass der potenzielle Geschäftspartner zahlungsfähig ist und keine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit besteht. Angesichts aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen – beispielsweise der Belastung durch Energie- und Rohstoffpreise – ist eine sorgfältige Bonitätsanalyse wichtiger denn je.
Der Mietgegenstand ist das Herzstück jedes Gewerbemietvertrags. Hier wird präzise beschrieben, welche Flächen dem Mieter überlassen werden und wie diese genutzt werden dürfen. Dazu gehört nicht nur die exakte Benennung von Quadratmeterangaben, sondern auch eine Beschreibung der Art und Weise, in der der Mieter die Räumlichkeiten nutzen darf. Bei Büroflächen kann dies beispielsweise das Abhalten von Meetings, die Nutzung als Verkaufsraum oder die Einrichtung eines Call-Centers umfassen. Bei Hallen- und Lagerflächen spielt oft die Frage eine Rolle, ob Gefahrstoffe gelagert oder Produktionsmaschinen aufgestellt werden dürfen.
Wichtige Punkte zur Beschreibung des Mietgegenstands:
- Genaue Bezeichnung der Räume (Lage, Größe, Grundriss)
- Verweis auf einen Lageplan oder ein Übergabeprotokoll zur Dokumentation des Zustands
- Regelungen zur baulichen Beschaffenheit (Deckenhöhe, Bodenbelastung, technische Ausstattung)
Eine klare Formulierung der Nutzungszwecke schützt sowohl Vermieter als auch Mieter: Der Vermieter behält die Kontrolle über die Art des Gewerbes, das in seinen Räumlichkeiten stattfindet, während der Mieter Planungssicherheit in Bezug auf die zulässigen Tätigkeiten erhält. Werden Nutzungsänderungen angestrebt – etwa die Erweiterung des Geschäftsfeldes oder ein Umbau der Räume – sollte dies ebenfalls vorab schriftlich geregelt werden. In einigen Fällen kann zudem eine behördliche Genehmigung erforderlich sein, vor allem wenn es um Gastronomie, Produktion oder Publikumsverkehr geht.
Gerade bei Gewerbeimmobilien ist die Flexibilität des Mietgegenstands entscheidend. Durch die voranschreitende Digitalisierung und wechselnde Branchentrends kann es notwendig werden, Nutzungsarten anzupassen. Entsprechende Klauseln zu Veränderungen an der baulichen Struktur (z. B. Um- oder Einbauten) sollten daher ebenso im Vertrag festgelegt werden. Wichtig ist auch, wer die Kosten für bauliche Veränderungen trägt und ob Rückbauverpflichtungen beim Auszug bestehen.
Eine sorgfältige und detaillierte Beschreibung des Mietgegenstands sowie der zulässigen Nutzung ist somit essentiell, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden und Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen.
Die Miete ist einer der zentralen Punkte in jedem Gewerbemietvertrag. Anders als bei Wohnraummietverträgen gibt es bei Gewerbemietverhältnissen weder eine Mietpreisbremse noch vergleichbare gesetzliche Obergrenzen. Die Höhe der Miete ergibt sich meist aus Standort, Zustand und Nutzungsart der Immobilie sowie aus den aktuellen Marktgegebenheiten. Häufig ist es sinnvoll, Referenzwerte aus lokalen Gewerbe- und Büromarktreports oder von Branchenexperten heranzuziehen, um eine angemessene Miethöhe zu ermitteln.
Staffel- oder Indexmiete
Um möglichen Preisschwankungen langfristig vorzubeugen, vereinbaren viele Parteien eine Staffel- oder Indexmiete. Bei der Staffelmiete wird eine feste Erhöhung in bestimmten Zeitabständen (z. B. alle zwei Jahre) festgelegt, während sich die Indexmiete an einem definierten Preisindex (z. B. Verbraucherpreisindex) orientiert. Diese Modelle schaffen Planungssicherheit und vermeiden häufige Neuverhandlungen.
Nebenkosten
Ein weiterer wichtiger Teil sind die Nebenkosten oder Betriebskosten. Anders als im Wohnraumrecht gelten hier freiere Regeln zur Umlage. Trotzdem sollten die umlagefähigen Kosten klar und eindeutig im Vertrag benannt sein (z. B. Heizkosten, Wasserversorgung, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Versicherungen). In der Praxis hat sich ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) bewährt. Zu beachten ist, dass nicht alle Kosten ohne Weiteres auf den Mieter umgelegt werden können – beispielsweise dürfen Instandhaltungskosten in der Regel nicht vollständig als Nebenkosten deklariert werden.
Zahlungsmodalitäten und Sicherheit
Der Gewerbemietvertrag sollte genau festlegen, wann die Miete fällig wird und wie sie zu begleichen ist (z. B. monatlich zum Ersten per Überweisung). Um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, kann auch die Vereinbarung einer Mietkaution oder die Stellung einer Bürgschaft sinnvoll sein. Speziell bei Mietverträgen mit längeren Laufzeiten und höheren Volumina fordern viele Vermieter zusätzliche Sicherheiten, etwa eine Bankbürgschaft.
In Zeiten steigender Energiepreise und wirtschaftlicher Unsicherheit achten Mieter wie Vermieter gleichermaßen darauf, dass die Kostenplanung so transparent und fair wie möglich gestaltet wird. Dies erhöht die Zufriedenheit beider Parteien und minimiert das Risiko von Streitigkeiten im weiteren Vertragsverlauf.
Obwohl das Gewerbemietrecht in Deutschland weitgehend dispositiv – also vertraglich frei gestaltbar – ist, stützt es sich in weiten Teilen auf die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 535 ff. BGB. Anders als beim Wohnraummietrecht bestehen jedoch weniger zwingende Schutzvorschriften zugunsten des Mieters. Dies bedeutet, dass viele Regelungen ausgehandelt werden können, beispielsweise zur Kündigungsfrist oder zu Renovierungspflichten.
Ein wichtiger Unterschied zum Wohnraummietrecht ist auch die Kündigungsregelung. Bei gewerblichen Mietverhältnissen kommen oftmals längere Kündigungsfristen und Festlaufzeiten zum Tragen, die deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen können. Auch bei den Themen Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Modernisierungskosten ist grundsätzlich eine größere vertragliche Freiheit gegeben.
Trotz dieser Freiheiten sollten Vermieter bei der Erstellung eines Gewerbemietvertrags stets darauf achten, dass der Vertrag keine unwirksamen Klauseln enthält. Beispielsweise kann eine zu einseitige Abwälzung von Instandhaltungs- oder Schönheitsreparaturkosten auf den Mieter unwirksam sein. Gerade bei formularmäßigen Verträgen – also Vertragsmustern, die für mehrere Fälle verwendet werden – gelten strenge Maßstäbe nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht).
Daneben gibt es Bereiche, in denen das Gewerbemietrecht doch wieder durch Spezialvorschriften eingeschränkt wird. So kann etwa das Wettbewerbsrecht (z. B. hinsichtlich Konkurrenzschutzklauseln) oder das Baurecht (z. B. Nutzungsänderungen, Genehmigungen) Einfluss auf die konkrete Vertragsgestaltung haben. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, einen rechtssicheren Mustervertrag zu nutzen und diesen an die individuellen Bedürfnisse anzupassen oder juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Neben den allgemeinen Regelungen des BGB und der Rechtsprechung zur Gewerbemiete sollten Vermieter und Mieter auch weitere wichtige Gesetze und Vorschriften kennen. Diese können je nach Nutzung der Immobilie, Branche oder Standort variieren und sind beim Gewerbemietvertrag Erstellen zu berücksichtigen.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Sie regelt, welche Kosten als Nebenkosten umlagefähig sind und welche nicht. Obwohl das Gewerbemietrecht hier freier ist als das Wohnraummietrecht, dient die BetrKV als Orientierung bei der Aufschlüsselung der umlagefähigen Betriebskosten.Bauordnungen und Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Vor allem bei Nutzungsänderungen (z. B. Umbau eines Lagers in eine Produktionsstätte) sind die lokalen Bauordnungen und die BauNVO zu beachten. Bestimmte Genehmigungen oder Auflagen (z. B. Brandschutz, Fluchtwege) können erforderlich sein, die sich auch auf die vertraglichen Vereinbarungen auswirken.Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Sobald in den gemieteten Räumen Mitarbeiter beschäftigt werden, greifen arbeitsrechtliche Vorgaben wie Beleuchtung, Belüftung oder Unfallverhütungsvorschriften. Dies kann Auswirkungen auf die bauliche Ausstattung haben.Umwelt- und Immissionsschutzgesetze
Betriebe, die besonders laute, schadstoff- oder geruchsintensive Tätigkeiten ausüben, müssen sich an entsprechende Umweltvorschriften halten. Hier sollten Vermieter wie Mieter klären, wer die Verantwortung bei behördlichen Auflagen trägt.Steuerrechtliche Aspekte
Für Vermieter kann es relevant sein, ob eine Option zur Umsatzsteuer (Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung) gezogen wird, um Vorsteuer geltend machen zu können. Dies sollte im Gewerbemietvertrag klar geregelt sein.
All diese Gesetze und Vorschriften bilden die rechtliche Basis, die sowohl bei der Gestaltung des Gewerbemietvertrags als auch beim laufenden Betrieb der Immobilie zu beachten ist. Durch eine umfassende Prüfung und Einbeziehung in den Vertrag können beide Parteien potenziellen Konflikten und nachträglichen Kosten vorbeugen.
Ein essenzieller Schritt, bevor Sie einen Gewerbemietvertrag erstellen, ist die sorgfältige Überprüfung potenzieller Mieter. Die Mieterprüfung minimiert das Risiko von Mietausfällen, Rechtsstreitigkeiten und Schäden an der Immobilie. Sie stellt sicher, dass Sie einen verlässlichen Geschäftspartner an Bord holen, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und Ihre Gewerbeimmobilie ordnungsgemäß nutzt.
1. Anamnese des Unternehmens
Zunächst empfiehlt es sich, das Unternehmen näher zu betrachten. Wie lange besteht es bereits? In welcher Branche ist es tätig? Existieren Medienberichte, Kundenbewertungen oder Referenzen? Gerade bei neu gegründeten Start-ups ist es wichtig, die Geschäftsidee und das Potenzial des Konzepts einzuschätzen. Bei etablierten Unternehmen können Finanzberichte, Jahresabschlüsse oder offizielle Registerauszüge (z. B. Handelsregister) Aufschluss über die Stabilität geben.
2. Persönlicher Eindruck
Ein persönliches Gespräch mit den verantwortlichen Personen, idealerweise im Rahmen einer Besichtigung der Immobilie, ist oftmals aufschlussreich. Hier können Sie Fragen zur Unternehmensstrategie, den finanziellen Mitteln und geplanten Investitionen stellen. Dabei erhalten Sie nicht nur inhaltliche Informationen, sondern auch einen Eindruck von der Seriosität des Gegenübers.
3. Branchen- und Marktanalyse
Betreibt der Mieter ein Nischengeschäft oder ist er Teil eines konjunkturempfindlichen Wirtschaftszweigs? Gibt es starke Konkurrenz am Standort? Eine grobe Markt- und Wettbewerbsanalyse kann Hinweise auf die langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells liefern.
4. Einbindung externer Dienstleister
Um die Bonität zu überprüfen, greifen viele Vermieter auf Auskunfteien wie Creditreform oder SCHUFA zurück. Alternativ können Bankauskünfte oder die Vorlage von Geschäftsunterlagen (Umsatz, Gewinne, Kreditlinie) angefordert werden. Dabei müssen natürlich die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Durch ein strukturiertes Prüfungsverfahren lassen sich viele Probleme bereits im Vorfeld erkennen und eventuelle Risiken besser abschätzen. Wer an dieser Stelle Zeit und Mühe investiert, profitiert langfristig von zuverlässigen Mietern und einem störungsarmen Betrieb der Gewerbeimmobilie.
Die Bonitätsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Mieterüberprüfung und kann in der Praxis auf verschiedene Arten erfolgen. Die gängigste Methode ist die Einholung einer Wirtschaftsauskunft bei renommierten Auskunfteien. Diese liefern meist eine Bonitätsbewertung (Score) des Unternehmens und führen eventuelle Negativmerkmale (z. B. Insolvenzen, Mahnverfahren) auf. Auf diese Weise lassen sich Risiken einschätzen und eventuelle Mietausfallwahrscheinlichkeiten kalkulieren.
Neben externen Auskünften können Sie auch die wirtschaftlichen Unterlagen des potenziellen Mieters direkt anfordern. Dazu zählen:
- Jahresabschlüsse oder Bilanzen (soweit vorhanden)
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Geschäftspläne, insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen
- Referenzen von Banken oder bestehenden Vermietern
Wichtig ist, nur die Daten zu erheben und zu verarbeiten, die für die Entscheidung über den Vertragsabschluss relevant sind. Eine umfangreiche Bonitätsanalyse zeigt nicht nur, ob das Unternehmen aktuell zahlungsfähig ist, sondern erlaubt auch Rückschlüsse auf die langfristige Stabilität. Achten Sie jedoch stets auf Datenschutz und Vertraulichkeit – vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Verschwiegenheitserklärung, um die sensiblen Informationen zu schützen.
Werden bei der Bonitätsprüfung Risikofaktoren sichtbar, kann es sinnvoll sein, eine höhere Mietkaution, eine Bürgschaft oder andere Sicherheitsleistungen im Gewerbemietvertrag festzuschreiben. So entsteht für beide Seiten eine ausgewogene Basis, die mögliche Zahlungsausfälle minimiert.
Einen Gewerbemietvertrag erstellen und gleichzeitig eine fundierte Mieterprüfung durchführen zu lassen, ist ein anspruchsvoller Prozess, der jedoch die Grundlage für ein erfolgreiches und langfristig stabiles Mietverhältnis bildet. Die wichtigsten Schritte im Überblick:
Gründliche Vorbereitung
Recherchieren Sie relevante Gesetze und Vorschriften, um individuelle Vertragsklauseln rechtssicher zu formulieren. Nutzen Sie seriöse Musterverträge als Basis, passen Sie diese jedoch stets an Ihre konkrete Situation an.Klare Struktur und detaillierte Inhalte
Definieren Sie Mietgegenstand, Nutzungszweck, Laufzeit, Miethöhe, Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten so präzise wie möglich. Legen Sie fest, welche Instandhaltungsmaßnahmen und -kosten vom Mieter zu tragen sind und welche nicht.Sorgfältige Mieterprüfung
Bonitätsauskünfte, Jahresabschlüsse und persönliche Gespräche verschaffen Ihnen einen guten Einblick in die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters. Je nach Ergebnis können Sie Sicherheitsleistungen wie Kautionen oder Bürgschaften vereinbaren.Rechtliche und steuerliche Aspekte beachten
Ziehen Sie bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten unbedingt Fachleute hinzu. Gerade bei großen Gewerbeobjekten oder speziellen Branchen kann professionelle Beratung teure Fehlentscheidungen verhindern.
Mit einer strukturierten Vorgehensweise und klaren vertraglichen Regelungen schaffen Sie eine solide Grundlage für ein erfolgreiches Geschäftsverhältnis. Planen Sie ausreichend Zeit für die Vertragsverhandlungen ein und gehen Sie keine Kompromisse ein, die Sie später bereuen könnten. So profitieren beide Seiten langfristig – Vermieter durch verlässliche Einnahmen und Mieter durch einen Standort, an dem ihr Geschäft wachsen kann.